Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.07.2019
Termine
04.03.2015
Termine
11.12.2013
Sonstiges
02.12.2013
Eröffnungen
25.10.2013
Sicherungsmaßnahmen
09.07.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
17.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
25.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
30.09.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006